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Gesetzeslage
- Legionellenprüfung: Gesetzliche Vorgaben
Der Gesetzgeber sieht regelmäßige Kontrollen des Wassers auf Legionellen bei Großanlagen und unter bestimmten Bedingungen ebenso für Vermieter vor.
Auch im Privathaushalt sind wiederkehrende Überprüfungen auf Legionellen durchaus sinnvoll, besonders dann wenn Babys und Kleinkinder im Haushalt leben.
Um eine Gefährdung durch Legionellen im Wasser zu vermeiden, wird daher von Experten ein Wassertest auf Legionellen für Privathaushalte (Legionellenprüfung) empfohlen.
- Untersuchungspflicht: Wer ist gesetzlich zur Legionellenprüfung angehalten?
Gemäß einer Aktualisierung der deutschen Trinkwasserverordnung vom 09. Januar 2018 muss neben öffentlichen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern nun auch das Trinkwasser bei vielen weiteren Immobilien getestet werden.
Eine Erstuntersuchung ist bereits seit dem 31.12.2013 Pflicht. Unter gewissen Umständen sind seit 2018 auch Vermieter verpflichtet, das Trinkwasser, das sie ihren Mietern zur Verfügung stellen, regelmäßig auf Legionellen zu kontrollieren.
Diese regelmäßige Untersuchung betrifft Immobilien, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Wassertank fasst mehr als 400 Liter Trinkwasser oder die internen Trinkwasserleitungen überschreiten ein Volumen von 3 Litern zwischen dem Wasserspeicher und der Entnahmestelle.
- An die Trinkwasserversorgung sind mindestens drei Wohneinheiten inklusive Duschmöglichkeit angeschlossen.
Somit sind vor allem Vermieter von Mehrfamilienhäusern zu dieser jährlichen Untersuchung verpflichtet, in manchen Fällen auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sofern das genannte Tank- oder Leitungsvolumen überschritten wird.
Hier gelangen sie zur übersichtlichen Zusammenfassung des DVGW:
Arbeitsblatt zur Untersuchungspflicht
Insbesondere folgende Einrichtungen und Personen unterliegen einer Legionellen-Untersuchungspflicht:
- Vermieter und Hausverwaltungen
- Hotels und Hostels
- Fitnessstudios
- Wellness und Sauna
- Campingplätze
- Büro-Immobilien mit Duschen
- Krankenhäuser
- Pflegeheime
- Schulen
- Kindergärten
- u.a.
http://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2001/index.html
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