LEGIONELLEN – FAQs

1. Was sind Legionellen?


Legionellen sind Bakterien aus der Familie der Legionellaceae. Zurzeit kennt man mehr als 48 Arten und 70 Serogruppen. Die für Erkrankungen des Menschen bedeutsamste Art ist Legionella pneumophila (Anteil von etwa 70 bis 90 %, je nach Region), sie ist Erreger der Legionellose oder Legionärskrankheit.

2. Wo kommen Legionellen vor?

Legionellen kommen dort vor, wo warmes Wasser optimale Bedingungen für ihre Vermehrung bietet.
Dieses kann beispielsweise der Fall sein in Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation, Schwimmbädern, Klimaanlagen, Kühltürmen.
Betroffen sind oft genug Großanlagen in Krankenhäusern und Seniorenheimen!
Duschen in Schulturnhallen und anderen öffentlichen Sport- und Fitnessstudios.
Kaltwasserleitungen mit fehlender oder schlechter Dämmung oder mit langen Stillstandzeiten, z. B. mäßig genutzte Feuerlöschleitungen mit Trinkwasseranbindung, Gartenwasser und der Klassiker:
Die Schlauchleitung im Heizkeller, mit der das Heizungswasser nachgefüllt wird.
Optimal vermehren können sich Legionellen in einem Temperaturbereich von 25 bis 50 °C.

3. Wann sterben Legionellen?

Wenn diese chemisch, technisch oder thermisch desinfiziert werden.
Die Temperatureinstellung in Ihrem warmen Trinkwasser (nicht Heizungswasser!) muss dazu dauerhaft 60°C betragen.
Chemisch kann Chlor die Lösung sein, aber auch andere Desinfektionsmittel töten die Legionellen. Nur, was in Ihr Trinkwasser darf, ist sehr genau festgelegt.
Technisch würde beispielsweise eine UV-Licht Anlage helfen.

4. Wie gefährlich sind Legionellen?

Wie kann ich mich mit Legionellen infizieren?

Eine Übertragung von Legionellen ist prinzipiell durch Kontakt mit Aerosolen aus Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in die tiefen Lungenabschnitte gelangen.

Nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser führt zu einer Gesundheitsgefährdung. Erst das Einatmen bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (verdunstetes Wasser / fein zerstäubtes Wasser)
z. B. beim Duschen, bei Klimaanlagen, durch Rasensprenger und in Whirlpools, kann zur Infektion führen.

Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt in der Regel keine Gesundheitsgefahr dar.

Eine Erkrankung an Legionellose wird insbesondere mit folgenden technischen Systemen in Verbindung gebracht: Warmwasserversorgungen (z. B. in Wohnhäusern, Krankenhäusern, Heimen, Hotels), Klimaanlagen und Luftbefeuchter, Badebecken, insbesondere Whirlpools, sowie sonstige Anlagen, die Wasser zu Wassertröpfchen zerstäuben (beispielsweise Hochdruckreiniger, Nebelerzeuger, Nebelbrunnen).

5. Wie kann ich mich vor Legionellen schützen?

Hierzu erhalten Sie von uns eine Checkliste oder eine vor Ort Begehung zur Verringerung der Risiken.

6. Warum muss nach dem örtlichen Versorger Ihr Trinkwasser eigens getestet werden?

Aufgrund der Gesetzeslage durch die Trinkwasserverordnung (TrinkWV) müssen Sie als Unternehmer oder sonstiger Inhaber (USI) von öffentlich oder gewerblich betriebenen Warmwasseraufbereitungsanlagen, die die Anforderungen erfüllen, jederzeit dafür sorgen, dass niemand einem gesundheitsgefährdenden Risiko bei der Benutzung Ihrer Trinkwasseranlage ausgesetzt ist. Das kann nicht ohne Labortechnische Untersuchung und Vor Ort Probenahme eindeutig geklärt werden.
Beispiel: Beim Trinken durch mikrobiologische Verunreinigung (Kolibakterien, Pseudomonaden und Enterokokken…) und chemische Belastung (Schwermetalle).

7. Wer ist von der Pflicht der Legionellenprüfung betroffen?

Neben den öffentlichen Anlagen, wie zum Beispiel Hotels, Schulen, Kindergärten, Vereine, Clubs, Krankenhäuser, Schwimmbäder, Saunen die jährlich überprüft werden müssen, sind gewerbliche Anlagen (Miethäuser) mindestens alle 3 Jahre einer Überprüfung nachzukommen.

Betroffen sind somit praktisch alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmung, ausgenommen Ein- und Zweifamilien-Häuser.
 
Wohneigentümergemeinschaften sind von der Überprüfungspflicht betroffen, wenn mindestens eine Wohnung vermietet und somit gewerblich genutzt wird.
Da die Trinkwasseranlage zum gemeinschaftlichen Eigentum gehört, haftet die gesamte WEG dafür, dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllt werden.
Der USI ist niemals ganz von den Pflichten entbunden, die durch Gesetze oder Verordnungen gestützt sind.

8. Wo werden die Proben entnommen?

Die Probenentnahme erfolgt immer an mindestens drei Stellen des Wasserkreislaufs.
Voraussetzung hierfür ist, dass sogenannte Probenahmeventile verbaut sind. Probenahmeventile sind zwingend erforderlich an folgenden Punkten:
- Beim Warmwasserspeicher (Boiler) Austritt (TWW)
- Beim Warmwasserspeicher (Boiler) Eintritt (TWZ) Zirkulationsleitung / Rücklauf
- Je ein Probenahmeventil am Endpunkt jedes Steigstrangs ist nicht zwingend erforderlich, da es hier fast ausschließlich geeignete Ein- oder Zweihandhebelmischer (Wasserhahn) gibt.

9. Wie oft muss die Legionellenprüfung gemacht werden?

Hier unterscheidet man in den Kategorien gewerblich und öffentlich bei den Betreibern für Warmwasseranlagen
- Die Prüfpflicht für öffentliche Anlagen ist jährlich
- Die Prüfpflicht für gewerbliche Anlagen ist alle drei Jahre

10. Wer trägt die Kosten der Legionellenprüfung?

Die Kosten der Legionellenprüfung für öffentliche Anlagen trägt  jeder Betreiber / Unternehmer / Eigentümer selbst.
Bei gewerblichen Anlagen können jedoch die Kosten der Legionellenprüfung als Betriebskosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden.

11. Kann ich selbst Wasserproben nehmen?

Nein !!.
Die für Gesundheitsämter relevanten Proben müssen durch akkreditierte Labore beauftragt und deren zertifizierte Probennehmer entnommen werden.


12. Was macht man bei einer Überschreitung der Grenzwerte?

Je nach Stärke des Befalls sind verschiedene Maßnahmen zu ergreifen:
Sofortmaßnahmen, welche die Gefahr für die Gesundheit minimieren
Anzeige der Überschreitung beim Gesundheitsamt durch das Labor.
Weitere Untersuchungen/Probenahmen innerhalb 1 Woche, wieder nach 3 Monaten und danach nochmal nach 3 Monaten.
Erstellen einer Gefährdungsanalyse zur Feststellung der Gefahrenquelle

13. Welche Konsequenzen können bei Nichteinhaltung / Verweigerung der Überprüfung entstehen?

Je nach Fall können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sowie Freiheitsstrafen von bis zu 2 Jahren verhängt werden. Im Falle einer Erkrankung eines Mieters / Kunden / Gastes das auf das Fehlverhalten des Betreibers einer Warmwasseranlage zurückzuführen ist, hat dieser Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.


 
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